Kündigung

  • Die Kündigung der Wohnung eingeschrieben verschicken
  • Kündigungstermine und -fristen beachten
  • Beide Ehepartner müssen Wohnungskündigung unterschreiben

Ein Wohnungswechsel ist mit viel Aufwand verbunden. Die sorgfältige Planung beginnt mit der Auflösung des bisherigen Mietvertrags. Heutzutage ist auch der ausserterminliche Auszug gang und gäbe, wenn man schon früher ausziehen will.

Wichtig zu wissen: Eine ordentliche Kündigung lässt sich nachträglich nicht mehr in einen ausserterminlichen Auszug umwandeln.

Das Schreiben für die Wohnungskündigung

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben eingeschrieben an den Vermieter! Wenn es eilt, können Sie diese dem Vermieter oder Verwalter persönlich übergeben und sich von ihm auf einer Kopie unterschriftlich bestätigen lassen, dass er den Brief zum betreffenden Zeitpunkt erhalten hat.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen sämtliche Mitmieterinnen und -mieter die Kündigung unterschreiben. Die Kündigung einer Familienwohnung, die von einem Ehepaar bewohnt wird, müssen in jedem Fall beide Ehepartner unterzeichnen. Dies sogar dann, wenn nur ein Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben hat. Dieselbe Regelung gilt für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft.

Kündigungstermine und -fristen beachten

Beim Kündigungstermin handelt es sich um den Zeitpunkt, auf den das Mietverhältnis endet. Er ist nicht mit dem Zeitpunkt zu verwechseln, an dem Sie das Kündigungsschreiben absenden. Welche Kündigungstermine gelten, richtet sich nach dem Mietvertrag. Finden sich dort keine Angaben dazu, gelten die ortsüblichen Termine. Die geltenden Kündigungstermine Ihres Wohnorts finden Sie auf der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks.

Unbedingt eingehalten werden muss zudem die Kündigungsfrist, die bei Wohnungen mindestens drei, bei Geschäftslokalen sechs Monate beträgt. Wenn Sie Ihre Wohnung auf den 31. März kündigen wollen, so müssen Sie das Kündigungsschreiben in der Regel drei Monate vorher, also Ende Dezember absenden.

Senden Sie Ihren Brief unbedingt rechtzeitig ab: Ausschlaggebend ist nicht der Poststempel, sondern der Tag an dem Ihr Brief beim Vermieter eintrifft oder bei der Post abholbereit ist.

Ausserterminliche Kündigung der Wohnung

Wer ausserhalb der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine ausziehen will, muss einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellen. Mehr Infos dazu: Nachmieter & Ausserterminlicher Auszug.

In folgenden Ausnahmefällen kann man einen Mietvertrag ausserterminlich kündigen, ohne einen Nachmieter stellen zu müssen. Nach dem Tod eines Mieters können seine Erben entweder gemäss Mietvertrag oder mit der gesetzlichen Frist (3 Monate für Wohnungen, 6 Monate für Geschäftsräume) auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. Aus wichtigen Gründen ist zudem jederzeit eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt zulässig.

Die Anforderungen an die Kündigungsgründe sind dabei allerdings ausserordentlich streng. Bei schweren Mängeln am Mietobjekt besteht überdies die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung.

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